Als gesetzlicher Vertreter ist das Präsidium unterteilt in den geschäftsführenden Vorstand, welcher beim Registergericht eingetragen wurde und in den erweiterten Vorstand.
Die Berufung und Zusammensetzung des Vorstands wird durch die Satzung bestimmt und die Positionen durch die Mitgliederversammlung in das Amt gewählt.
Der geschäftsführende Vorstand wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt (im Wechsel), bei dem erweitereten Vorstand beträgt die Amtszeit 1 Jahr.