Das Königs- und Jungschützenkönigsschießen wird auf einen "Vogel" ausgetragen. Dabei wird ein künstlicher „Vogel“ von einem Holzstamm geschossen. Hierbei soll nur der Holzstamm durchschossen
werden, auf keinen Fall der Vogel. Bewusst abgegebene Schüsse direkt auf den Vogelkörper können mit einer Strafgebühr von € 25,-- geahndet und der Schütze vom Königsschießen disqualifiziert
werden
Sobald der Holzstamm durchschossen ist und der Vogel "fällt" wird das Schießen beendet. Der Schütze, der vor dem Fall des Vogels den letzten Schuss abgegeben hat ist Schützenkönig bzw.
Jungschützenkönig.
Am Schießen beteiligen darf sich jedes Mitglied nach vollendetem 21. Lebensjahr, sofern er in den letzten 3 Jahren (Kalenderjahren) nicht König war. Beispiel: König 2009/10 kann erst 2013
wieder Schützenkönig werden. Eine Titelverteidigung ist also nicht möglich.
Alle Mitglieder unter 21 schießen auf den Jungschützenkönigsvogel. Der Jungschützenkönig hat das Recht, seinen Titel zu verteidigen.
Das Schießen wird offen und für alle sichtbar auf dem zum Pistolenstand gelegenen KK-Stand ausgetragen.
Geschossen wird in einzelnen Durchgängen, wobei jeder Schütze immer nur einen Schuss abgeben darf. Die Schützen müssen sich vor den einzelnen Durchgängen bei der Aufsicht in eine Kladde
eintragen lassen und schießen in der Reihenfolge in der der Eintrag erfolgt ist. Vor den einzelnen Durchgängen werden diese durch die Aufsicht bekanntgegeben.
Die einzelnen Schützen werden namentlich aufgerufen. Meldet sich ein eingetragener Schütze nicht nachdem er mehrmals aufgerufen wurde, kann der in der Reihenfolge als nächster stehende
Schütze aufgerufen werden. Der momentan nicht angetretene Schütze wird dann in der Reihenfolge hinten angeschlossen.
Sollte sich der Betreffende dann immer noch nicht gemeldet haben, wird der Durchgang abgeschlossen. Die Schießgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Das Schießen beginnt nach der Eröffnung des Königsschießens durch den noch amtierenden Schützenkönig und endet entweder mit dem Fall des Vogels oder wenn sich keine Mitglieder mehr für
weitere Durchgänge eintragen lassen:
Die Schießgebühr pro Durchgang beträgt € 1,-- und muss beim Eintragen in die Kladde entrichtet werden. Eine Rückerstattung gleich aus welchem Grund ist nicht möglich.
Jeder Schütze erkennt durch seine Teilnahme die Regeln an und ist für seinen abgegebenen Schuss verantwortlich.
Der Aufsichtsführende kann in besonderen Fällen Schützen vom Königsschießen ausschließen. Dies kann z.B. erfolgen, wenn Schützen:
- als amtierender König ihren Titel verteidigen wollen oder die Frist, wieder König zu werden, nicht dem § 2 entsprechen
- offensichtlich stark angetrunken sind
- erkennbar gegen die Traditionen des Königsschießens handeln
- dem Königsschießen nicht die entsprechende Achtung erweisen (wie z.B. bewusstes Schießen auf den Vogelkörper)
- nicht in der Lage sind, ihre Pflichten als König erfüllen zu können (z.B. sich am Tag der Proklamation im Urlaub befinden u.a.)
Das Königsschießen ist ein Traditions- und Ehrenschießen. Zuwiderhandlungen gegen die Regeln können durch das Präsidium nach § 8 der Satzung des Schützenvereins e.V. Bad Orb vom 29. März
1962, der Neufassung vom 31. März 1977 und der Neufassung vom 28. August 2002 (Ausschluss von Mitgliedern) geahndet werden, sofern sie in grober Absicht geschehen sind.
Diese Regeln wurden festgelegt bei der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes am 07. Juni 1995
und der Sitzung des Präsidiums am 13. Juni 1995
und erweitert bei der Sitzung des Präsidiums am 13. September 2005
und erweitert bei der Sitzung des Präsidiums am 10. Juli 2006
Das Präsidium