Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Für den Deutschen Schützenbund und alle seine Verbandsuntergliederungen hat Sicherheit höchste Priorität. So werden unsere Mitglieder
regelmäßig über Neuerungen des Waffengesetzes informiert, zugleich wird die Einhaltung der Vorschriften von den zuständigen Behörden genau kontrolliert. Nur wer strenge Kriterien erfüllt, darf
das Sportschießen mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen ausüben. Erlaubnispflichtige Sportwaffen und ihre Munition dürfen erst nach einem Jahr aktiver Mitgliedschaft in einem Schützenverein und
dem Nachweis eines Bedürfnisses beantragt werden. Zuvor muss eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung abgelegt werden. Jeder Kauf einer erlaubnispflichtigen Sportwaffe muss von der
zuständigen Behörde genehmigt werden, alle relevanten Daten werden an das Nationale Waffenregister gemeldet. Neben dem nötigen Alter, der behördlich regelmäßig überprüften Eignung und
Zuverlässigkeit sowie dem regelmäßigen sportlichen Schießen in einem Verein müssen Sportschützinnen und Sportschützen selbstverständlich strenge Aufbewahrungsvorschriften für ihre Waffen
erfüllen. Und auch dann bleiben sie weiter unter staatlicher Aufsicht mit gebührenpflichtigen Kontrollen durch die Behörden - damit das Sportschießen sicher bleibt.
Seit dem Bestehen des Schützenvereins e.V. Bad Orb hat es im Verein noch nie einen Unfall oder eine Verletzung durch eine Waffe gegeben. Viele Mitglieder haben einen Nachweis in Waffensachkunde
erworben, weitere Mitglieder sind als Schießleiter ausgebildet oder besitzen sogar die Jugendbasislizenz.
Minderjährige dürfen gem. § 27 Abs. 3 WaffG 2009 unter folgenden Bedingungen schießen:
Druckluft-, Federduck- oder CO2-Waffen
Schusswaffen bis Kal. 5,6 mm (.22 lfB) mit Randfeuerzündung und einer Energie bis 200 Joule und Einzelladerlangwaffen im Kaliber 12 oder kleiner